Vor einiger Zeit berichteten wir über eine Geschichte, in der es um ein fehlendes Property Release ging. Vielleicht haben die Damen und Herren der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg diesen Artikel gelesen. Die Kollegen von Fotostoria machen uns jedenfalls darauf aufmerksam, dass jene SPSG nun die Bildagentur Ostkreuz mit einer Unterlassungsklage bedacht hat, Bilder ihrer Schlösser wie zum Beispiel Sanssouci ohne Beteiligung der SPSG nicht mehr zu vertreiben. Welche juristische Tragweite das Ganze hat, wird vielleicht beim Lesen der diesbezüglichen Beiträge im Tagesspiegel oder auf heise.de klar.



Jaja, immer diese bösen Fotografen. Allesamt Terroristen!
Auch wenn ich nicht in diesem Bereich fotografiere, so finde ich das Vorgehen doch nicht in Ordnung. Hier hat man sich nur wieder einen Weg gesucht, um auf Kosten anderer an Geld zu kommen.
Vielleicht sollte man bei Berichterstattungen zur Thematik einfach einen Textkasten in normaler Bildgröße abdrucken – und darin diesen Sachverhalt schildern..
Und ich dachte, §59 UrhG existierte nach wie vor. Wie man sich taeuschen kann.
Für solche Aktionen sollte Herr Hartmut Dorgerloh (Chef von SPSG) seinen Hut nehmen und sich beim Arbeitsamt melden.
Natürlich müssen Kulturgüter geschützt werden aber ein Fotograf zerstört das Kulturgut ja nicht mit seinen Fotos.
Ich drücke den Agenturen Ostkreuz und Fotofinder fest die Daumen und hoffe das SPSG die Klage verliert und noch satte Rechtsanwaltskosten zahlen muss. Leider wird das sicherlich wieder der Steuerzahler aus Potsdam zahlen müssen und nicht Herr Dorgerloh.
Gibt es denn eine Möglichkeit z.B. mit einer Unterschriftenaktion dagegen zu protestieren?