Wie Picturetom soeben meldet, hat das Hamburger Landgericht heute eine einstweilige Verfügung (AZ 312 O 411/09) gegen die Heinrich Bauer Achat KG erlassen, nach der Buy-out Verträge mit Fotografen rechtswidrig sind. Seit längerem versucht das Verlagshaus Heinrich Bauer, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. Dem Fotografenverbande Freelens ging dieser Versuch der »Enteignung der Fotografen« zu weit: »Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das Prinzip einer angemessenen Vergütung der Urheber in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen. Gegen dieses Leitbild hat der Heinrich Bauer-Verlag verstoßen.« Weitere Informationen bei Freelens … (Foto: ImageSource, c/o ZOOM)


